Wärmeplanung
Die Wärmewende in Sachsen gemeinsam gestalten.
Mit der kommunalen Wärmeplanung legen Gemeinden die Grundlage für ihre zukünftige Wärmeversorgung – kosteneffizient, resilient und klimaneutral.
Die Wärmeplanung bildet das strategische Planungsinstrument für die Gestaltung der Wärmewende vor Ort. Mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes sind die Kommunen in Deutschland flächendeckend zur Erstellung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. Der Freistaat Sachsen regelt mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung die rechtlichen Grundlagen für die sächsischen Kommunen. Mit der Erstellung von Wärmeplänen schaffen Kommunen den Rahmen, um bis 2045 eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung umzusetzen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung, zur rechtlichen Umsetzung in Sachsen sowie zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
- SAENA - Kommunale Wärmeplanung Webseite der Sächsischen Energieagentur zur Kommunalen Wärmeplanung
Vorteile der kommunalen Wärmeplanung
Mit der Umstellung der Wärmenetze und Heizsysteme auf nachhaltige und heimische Energiequellen wie Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Abwärme sowie »Power to heat« aus erneuerbaren Strom, sind handfeste Vorteile verbunden: Die Versorgungssicherheit und die lokale Wertschöpfung werden erhöht, während die Importabhängigkeit und die Treibhausgasemissionen sinken. Bereits jetzt und perspektivisch noch zunehmend, sind erneuerbare Energien kostengünstiger als bisherige fossile Energieträger. Durch eine Umstellung wird sichergestellt, dass die Wärmeversorgung für die Bürgerinnen und Bürger, für Kommunen und Unternehmen auch in Zukunft sicher und bezahlbar bleibt.
Kommunale Wärmeplanung in Sachsen
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes regelt eine flächendeckende Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Wärmepläne in Deutschland. Die Wärmeplanung bildet das strategische Planungsinstrument für die Gestaltung der Wärmewende als Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Davon ausgehend regelt das SMWA mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) die rechtlichen Grundlagen für die Wärmeplanung in den sächsischen Kommunen.
Mit der SächsWPVO, wie vom Bundesgesetzgeber im WPG vorgesehen, sind die Gemeinden nach § 1 als sogenannte »Planungsverantwortliche Stelle« benannt und somit zur Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet. Dadurch sind sie auch mit den notwendigen Rechten ausgestattet. So ist mit der Verordnung die rechtliche Grundlage gegeben, dass Gemeinden die notwendigen Daten für die Wärmeplanung beispielsweise von Behörden, Energieversorgungsunternehmen oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erheben können.
Fragen?
Ihr Ansprechpartner zur Kommunalen Wärmeplanung
Thoralf Piwonka
Telefon: 0351 564-85020
E-Mail: thoralf.piwonka@smwa.sachsen.de