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Finanzielle Unterstützung

Zur Erstellung von Wärmeplänen stehen neben dem Mehrbelastungsausgleich begleitende Förderangebote bereit.

Die mit der Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung entstehende Mehrbelastung wird durch einen Sockelbetrag und eine einwohnerabhängige Pauschale ausgeglichen (Mehrbelastungsausgleich). Diese Regelung wird im Rahmen des aktuellen Haushaltsverfahrens verabschiedet.

Ebenfalls im Rahmen der Sächsischen Förderrichtlinie »Energie und Klima 2023« für Sächsische Kommunen wird zum einen die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure im Rahmen eines Netzwerkes und zum anderen ein kommunales Management zur Umsetzung von kommunalen Wärmeplänen gefördert.

Die SAENA hält ein Angebot zur Suche von geeigneten Fördermitteln bereit und berät begleitend.

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