Wärmepläne anzeigen
Nach § 4 Abs. 1 der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) sind Wärmepläne dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) anzuzeigen. Sollten dabei Fragen auftauchen oder es technische Probleme geben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern.
E-Mail: waermeplanung@smwa.sachsen.de