Energieversorgung
Versorgungssicherheit
Eine sichere Energieversorgung – jederzeit und für alle – ist die Grundlage für unseren Alltag und unsere Wirtschaft. Dabei orientiert sich die Energiepolitik weiterhin an drei zentralen Zielen: Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.
Sachsen steht vor der Aufgabe, sein Energiesystem grundlegend umzubauen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem geplanten Ende der Braunkohlenutzung rücken erneuerbare Energien in den Mittelpunkt. Gleichzeitig müssen Stromnetze ausgebaut und neue, verlässliche Strukturen geschaffen werden, damit die Energie auch künftig sicher bei den Menschen ankommt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Anpassung der Energienetze werden auf Bundesebene festgelegt. Sachsen kann hier vor allem über den Bundesrat Einfluss nehmen – gemeinsam mit anderen Ländern.
- Bundesnetzagentur - Versorgungssicherheit
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Das BMWE gibt Antworten auf Fragen zur Versorgungssicherheit.
- Monitoring der Angemessenheit der Ressourcen an den europäischen Strommärkten
Energienetze der Strom- und Gasversorgung
Sachsen verfügt über ein leistungsfähiges Stromnetz – sowohl auf der Ebene der Übertragungsnetze als auch der regionalen und lokalen Verteilnetze. Verteilnetzbetreiber sind Unternehmen, die Haushalte und Betriebe direkt mit Strom oder Gas versorgen. Sie beziehen den Strom aus dem überregionalen Übertragungsnetz, Gas aus dem Fernleitungsnetz.
In Sachsen umfasst die Netzinfrastruktur:
- Strom-Übertragungsnetz (ab 220 kV): knapp 1.000 Kilometer Leitungslänge (entspricht rund 500 Kilometer Trasse, da hauptsächlich Doppelleitungen verbaut sind)
- Strom-Verteilnetze: insgesamt rund 82.000 Kilometer (Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung)
Die Stromnetze spielen eine zentrale Rolle für das Gelingen der Energiewende. Mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien wird Strom zunehmend dezentral erzeugt – etwa durch Windkraft-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen. Dieser Strom muss sicher in die Netze eingespeist, transportiert und verteilt werden.
Das stellt neue Anforderungen an die Netze: Sie müssen größere und stärker schwankende Strommengen aufnehmen und gleichzeitig die Stabilität des Gesamtsystems gewährleisten. Ein Großteil der Anlagen für erneuerbare Energien ist an die Verteilnetze angeschlossen. Aber auch die Übertragungsnetze auf Höchstspannungsebene (ab 220 kV) sind zunehmend gefordert.
Übersichten der leitungsgebundenen Energienetze in Sachsen
- Netzbetreiber Strom (*.pdf, 0,43 MB)
- Netzbetreiber Gas (*.pdf, 0,52 MB)
- Versorgungsnetz Sachsen (*.pdf, 0,25 MB)
Netzausbau und Netzanpassung
Der Strombedarf in Deutschland wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Gleichzeitig stellt die Einspeisung erneuerbarer Energien die Stromnetze vor neue Herausforderungen. Wann und wie die Netze ausgebaut werden, ist bundesgesetzlich geregelt.
Ein Grund für den steigenden Bedarf ist die Energiewende:
Strom aus erneuerbaren Quellen ist klimafreundlich, vielseitig einsetzbar und gut ausbaubar. Deshalb werden zunehmend Bereiche wie Verkehr, Wärmeversorgung und Industrie elektrifiziert. Die Stromnetze spielen dabei eine zentrale Rolle, denn sie sichern, dass Energie jederzeit zuverlässig zur Verfügung steht.
Doch wie wird der Netzausbau geplant?
Für die Übertragungsnetze wird mindestens alle vier Jahre ein Bundesbedarfsplan erstellt. Diese Netze transportieren Strom auf der Höchstspannungsebene (220 und 380 Kilovolt) über große Entfernungen – von den Kraftwerken bis zu den regionalen Verteilnetzen. Grundlage dafür ist die Netzentwicklungsplanung der Übertragungsnetzbetreiber, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt ist (Paragraphen 12a ff.).
Dabei gilt das sogenannte NOVA-Prinzip: Netzoptimierung geht vor Verstärkung, und Verstärkung vor Ausbau. Das bedeutet, bestehende Leitungen werden zuerst möglichst effizient genutzt und ausgebaut, bevor neue Trassen entstehen. Auch für die Verteilnetze, die Strom direkt zu Haushalten und Unternehmen bringen, gibt es eine regelmäßige Netzausbauplanung. Diese erfolgt alle zwei Jahre und ist im Energiewirtschaftsgesetz (Paragraph 14d EnWG) festgelegt.
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Übersicht der Bundesnetzagentur zu Netzausbauvorhaben im Übertragungsnetz Leitungsbaumaßnahmen nach Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
- Ein Stromnetz für die Energiewende – Informationen des BMWE
- Rahmenbedingungen für den Netzausbau – Informationen des BMWE
- Projekte im Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2025)
- Bericht der Bundesnetzagentur zum Zustand und Ausbau der Strom-Verteilnetze
- Energiewende und Verteilnetze – Information der ostdeutschen Flächenverteilnetzbetreiber
- Wer ist mein Verteilnetzbetreiber?
- Bauvorhaben zum Ausbau des Hochspannungsnetzes der MITNETZ STROM
Fragen?
Ihr Ansprechpartner für das Thema Energieversorgung und -sicherheit
Florian Schaefer
Telefon: +49 351 564-85300
E-Mail: energie@smwa.sachsen.de