Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Energieland Sachsen – gemeinsam erneuern.

    Für eine sichere und kostengünstige Energieversorgung heute und in Zukunft müssen gleichzeitig mehrere Aufgaben angepackt werden: der notwendige Umstieg auf erneuerbare Energie, die Gewährleistung der Netzstabilität, bezahlbare Preise sowie der Ausbau der Infrastruktur. Sachsen steht damit vor einem gewaltigen Wandel: Von der Braunkohle zur erneuerbaren Energie. Das Ziel ist klar – bis 2045 soll der Freistaat klimaneutral sein. Die Menschen und die Wirtschaft sollen mit sicherer, günstiger und klimafreundlicher Energie versorgt werden. Doch der Weg dorthin ist komplex. Das Energie- und Klimaprogramm Sachsen (EKP) setzt für die kommenden Jahre den Rahmen für den Kapazitätsausbau von nachhaltig produziertem Strom. Genauso wichtig ist es, den Energiebedarf für Wärme und Kälte sowie Mobilität einzusparen, effizienter zu nutzen und auf erneuerbare Energie umzustellen. Die wirtschaftliche Stärke Sachsens steht in engem Zusammenhang mit seiner Energieversorgung. Bezahlbare und zuverlässige Energie ist deshalb nicht nur eine Frage der Umwelt, sondern auch der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit des Freistaats.

    Service

    Dialog- und Servicestelle erneuerbare Energien

    Besucherinnen und Besucher an einem Stand der Sächsischen Energieagentur saena

    © SMWA/Ronald Bonß

    Kommunale Wärmeplanung auf einen Blick

    Innovationskraftwerk Dresden-Reick mit Photovoltaikanlage

    © SMWA/Ronald Bonß

    Beteiligung von Kommunen für Erträge aus Erneuerbaren

    Zwei Windradmodelle mit Zuhörerinnen und Zuhörern einer Veranstaltung im Hintergrund

    © SMWA/Ronald Bonß

    Förderungen

    Zukunftsfähige Energieversorgung und klimaneutrale Wirtschaft

    In Sachsen gibt es Programme zur Unterstützung einer klimaneutralen Wirtschaft.

    Unternehmen, Kommunen, Vereine und Forschungseinrichtungen können für Investitionen zur Umsetzung der Energiewende einen Zuschuss erhalten. Gefördert werden Maßnahmen:

    • zur Reduzierung von Treibhausemissionen
    • zur Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
    • zum Ausbau erneuerbarer Energien (in der Gebietskulisse des JTF)

    Technische Anlagen zur Erzeugung von Energien aus erneuerbaren Quellen

    Zudem fördert der Freistaat mit Tilgungszuschüssen Darlehen

    • für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen auf, an oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Gebäuden mit mehr als 30 Kilowatt peak (kWp) oder auf offenen Parkplätzen,
    • Geothermie-Wärmepumpen sowie
    • Strom-, Wärme- oder Kältespeicher.

    Die Förderung beantragen können natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen und Organisationen.

    Reparaturbonus

    Gefördert wird die Reparatur von defekten und privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten, um die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen:

    • Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur.
    • Förderfähig sind bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr.
    • Der Mindestrechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer liegt bei 115,00 Euro.
    • Die geförderte Reparatur muss durch ein für das Programm zugelassenes Fachunternehmen erfolgt sein.
    zurück zum Seitenanfang