Windenergieausbau
Der Ausbau der Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der sächsischen Energiepolitik und ist ein entscheidender Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Angesichts der wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz und der Reduktion fossiler Brennstoffe verfolgt der Freistaat Sachsen das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien deutlich auszubauen. Ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Energiewende sind zügige Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
In Sachsen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), das quartalsweise für alle Anlagen durchgeführt wird, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Dies betrifft Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.
- Informationen zum Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
- Daten und Fakten – Genehmigungsstatistik Windenergieanlagen
- Karte mit den laufenden Genehmigungsverfahren
Entwicklung in den letzten Jahren
Im Jahr 2024 wurden im Freistaat Sachsen 66 Windenergieanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 390 Megawatt nach dem BImSchG genehmigt. Das ist deutlich mehr, als in den Jahren davor.
Im Jahr 2023 wurden in Sachsen 29 Windenergieanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 165 Megawatt und im Jahr 2022 20 Anlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt 101 Megawatt nach dem BImSchG genehmigt.
In den Jahren 2020 und 2021 waren es 39 Megawatt beziehungsweise 54 Megawatt elektrischer Nennleistung.
Windenergie verstehen: Fakten zu Genehmigung, Umweltschutz und Technik
Fragen?
Ihr Ansprechpartner für das Thema Windenergieausbau
Dr. Johannes Baumgart
Telefon: +49 351 564-24605
E-Mail: Johannes.Baumgart@smul.sachsen.de