Windenergie
Der Ausbau der Windenergie spielt eine zentrale Rolle in der sächsischen Energiepolitik und ist ein entscheidender Bestandteil der Energiewende in Deutschland. Angesichts der wachsenden Anforderungen an den Klimaschutz und der Reduktion fossiler Brennstoffe verfolgt der Freistaat Sachsen das Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien deutlich auszubauen. Ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Energiewende sind zügige Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.
In Sachsen erfolgt ein regelmäßiges Monitoring des Sächsischen Staatministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, das quartalsweise für alle Anlagen durchgeführt wird, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Dies betrifft Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m.
Zentrale Voraussetzung für die Errichtung von Windenergieanlagen ist eine verfügbare Fläche auf der die Anlage rechtlich errichtet werden darf – diese Flächen weisen in Sachsen die Regionalen Planungsverbände aus. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung.
- Landesentwicklung Sachsen – Regionalplan
- SAENA – Antworten zu Fragen rund um die Windenergie
- Informationen zum Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen
- Daten und Fakten – Genehmigungsstatistik Windenergieanlagen
- Karte mit den laufenden Genehmigungsverfahren
Fragen?
Ihr Ansprechpartner für den Windenergieausbau
Florian Schaefer
E-Mail: Florian.Schaefer@smwa.sachsen.de