Solarenergie
Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Photovoltaik (PV) deckt in Deutschland rund 17 Prozent des Stromverbrauchs und ist damit neben der Windenergie die zweitwichtigste Quelle der öffentlichen Nettostromerzeugung. Sie ist ein zentraler Baustein für eine sichere, kostengünstige und klimafreundliche Stromversorgung sowie für mehr Unabhängigkeit von Energieimporten. In Sachsen spielt die Photovoltaik im regionalen Energiesystem eine wichtige Rolle. Während PV-Freiflächenanlagen und PV-Anlagen auf Dächern weiterhin die mit Abstand größten Anteile am Ausbau der PV-Anlagenleistung haben, gewinnen zunehmend auch andere innovative PV-Anlagentypen wie zum Beispiel Steckersolargeräte (sogenannte »Balkonkraftwerke«) sowie Agri-PV und Floating-PV an Bedeutung.
Solarpaket 1 und »Benachteiligte Gebiete«
Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete sind Regionen, in denen die landwirtschaftliche Nutzung durch natürliche Standortnachteile erschwert wird. Dazu gehören etwa ungünstige klimatische Bedingungen, geringe Bodenqualität oder eine schwierige Bewirtschaftung. Betroffen sind insbesondere Berggebiete sowie Regionen, in denen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht und der Erhalt des ländlichen Raums unterstützt werden soll.
Bisher konnten Photovoltaik-Freiflächenanlagen in sogenannten benachteiligten Gebieten nur dann eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten, wenn das jeweilige Bundesland dies durch eine Landesverordnung ausdrücklich zugelassen hatte. Mit dem Solarpaket 1 zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus ist diese Voraussetzung entfallen. Seit Mai 2024 können bundesweit grundsätzlich Gebote für die Ausschreibungen zur EEG-Förderung von PV-Freiflächensolaranlagen auf Ackerland und Grünland in benachteiligten Gebieten abgegeben werden, unabhängig von bisherigen Landesverordnungen (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h und i EEG).
Die Bundesländer können weitergehende einschränkende Festlegungen nur dann treffen, wenn und solange auf mehr als 1 Prozent (sogenannte Auslöseschwelle; ab 2031: 1,5 Prozent) der landwirtschaftlich genutzten Fläche des jeweiligen Landes Freiflächensolaranlagen betrieben werden (§ 37c Abs. 2 Nr. 1 EEG). Dieser Wert für den PV-Freiflächenausbau ist in Sachsen noch nicht erreicht.
Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)
Die sächsische PVFVO wird mit dem Solarpaket 1 von Bundesrecht überlagert. Die Festlegungen von § 37c EEG n.F. sind gegenüber der PVFVO vorrangig.
- Die bisherige landesspezifische Zuschlagsgrenze von maximal 180 MWp installierter Gesamtleistung aller PVFVO-Vorhaben pro Kalenderjahr ist nicht mehr anwendbar (§ 1 Abs. 2 PVFVO).
- Die Kern- und Pflegezone des sächsischen Biosphärenreservates wird von Natura-2000-Gebieten vollständig überlagert, weshalb dadurch keine zusätzlichen Flächen ausgeschlossen werden.
- Ausweisung »Grünes Band« im Vogtland als Nationales Naturmonument (Ausschlusskriterium nach § 37 Abs. 2 Nr. 2a EEG) in Sachsen seit 30. April 2026.
Kartenanwendungen und Geodaten zur EEG-Gebietskulisse »Benachteiligte Gebiete in Sachsen«
- Geoportal Sachsenatlas
- iDA »interdisziplinäre Daten und Auswertungen«
- RAPIS Rauminformationssystem (Themenportale Landes- und Regionalplanung, Wirtschaft, Umwelt)
Geodaten zur Einbindung in ein GIS:
- WMS-Service (Rasterdaten)
- WFS-Service (Vektordaten)
Allgemeine Hinweise:
Die nach EEG-förderfähige Gebietskulisse erfasst die benachteiligten Gebiete (Stand 1997) sowie seit 1. Januar 2023 kumulativ auch deren Neuzuordnung 2015/2020 (§ 3 Nr. 7a und b EEG 2023).
Die Kartenanwendungen und Geodaten zur PVFVO enthalten nicht die folgenden im EEG festgelegten Ausschlussgebiete:
- gesetzlich geschützte Biotope
- Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG außerhalb der FFH-Gebiete
Diese Flächen sind im konkreten Einzelfall vor Ort zu prüfen und müssen von der überbauten Fläche des PV-Vorhabens ausgeschlossen werden. Für Auskünfte zu Lage und rechtlichem Status dieser Schutzgebiete wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Naturschutzbehörde.
Für die Zuordnung einer Fläche zu den EEG-benachteiligten Gebieten ist die aktuelle Rechts- und Sachlage im Planungs- oder Genehmigungsverfahren entscheidend.
- Überblickskarte Gebietskulisse PVFVO 2026 (*.pdf, 3,00 MB)
- Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) mit Begründung (*.pdf, 0,64 MB)
- Benachteiligte Gebiete im EU-Amtsblatt (1997) (*.pdf, 2,92 MB)
- Arbeitshilfe Biodiversität bei Freiflächensolaranlagen Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und TU Dresden (2024)
- Erlass: Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – Bewertung von Freiflächensolaranlagen (*.pdf, 0,28 MB) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (26.03.2024)
- Erlass: Solaranlagen an und in der Umgebung von Denkmalen (*.pdf, 79,57 KB) Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (12.01.2023)
- Erlass: Änderung der VO 2022/2577 Erneuerbare Energien (*.pdf, 0,15 MB) Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (11.10.2024)
- Agri-Photovoltaik-Forum Sachsen Veranstaltungsreihe der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
- Dialogforum nachhaltige Gewässerbewirtschaftung: Schwimmende Photovoltaik (Floating-PV) Veranstaltungsreihe des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke sind kompakte Photovoltaikanlagen, mit denen man Sonnenenergie so gut wie überall nutzbar machen kann. Mieterinnen und Mieter können damit sauberen Strom selbst erzeugen. Dies reduziert den Bezug von Netzstrom und senkt langfristig die Stromkosten. Balkonkraftwerke sind einfach zu installieren und erfordern oftmals keine baulichen Veränderungen. Durch die niedrigen Anschaffungskosten und die seit Anfang 2023 geltende Mehrwertsteuerbefreiung, rechnet sich ein Balkonkraftwerk, bei angemessener Größenordnung und korrekter Installation, in der Regel bereits nach wenigen Jahren.
Mit den am 27. September 2024 beschlossen Änderungen dürfen Vermieter ihren Mietern die Installation nicht mehr einfach verbieten. Dank des Gesetzes wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Mietrecht (§ 554 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB) aufgenommen. Das bedeutet, Mieterinnen und Mieter haben grundsätzlich einen Anspruch, Balkonsolaranlagen nutzen zu können.
Fragen?
Ihr Ansprechpartner für Solarenergie
Florian Schaefer
E-Mail: Florian.Schaefer@smwa.sachsen.de