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Häufig gestellte Fragen

"FAQ" mit Holz-Buchstaben gelegt

Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema Erneuerbare Energien. Die Fragen sind in Komplexe gebündelt und werden fortlaufend aktualisiert. (Letzter Stand: 19. August 2022)

Nutzung erneuerbarer Energien

Im Jahr 2020 wurden deutschlandweit fast die Hälfte des Bruttostromverbrauchs und ein Fünftel des deutschen Endenergieverbrauchs (Strom und Wärme) aus erneuerbaren Energien gedeckt. Dabei leistet die Windenergie den größten Anteil und ist damit derzeit das Rückgrat der Energiewende im Strombereich. Grundsätzlich ergänzen sich Windenergie und Photovoltaik gut, sodass ein kontinuierlicher Ausbau beider für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende sinnvoll ist. In Sachsen lag der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2019 erst bei einem Viertel. Damit wird deutlich, dass wir in Sachsen bei der Energiewende noch erheblichen Nachholbedarf haben.

Bringen Sie am besten alle Beteiligten an einen Tisch. Rund zwei Drittel der Menschen im Freistaat Sachsen stehen laut einer Umfrage erneuerbaren Energien aufgeschlossen gegenüber. Wenn Sie in Ihrer Gemeinde mehr für den Ausbau der erneuerbaren Energien tun möchten, sollten Sie Kontakt zu Ihren kommunalen Vertretern und Vertreterinnen aufnehmen und gemeinsam prüfen, ob sich vor Ort, beispielsweise auf Dächern der Feuerwehr und Schulen oder anderer öffentlicher Gebäude, eine Photovoltaikanlage errichten lässt. Hierbei können Sie sich auch von der Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien bei der sächsischen Energieagentur (SAENA) beraten lassen.

Besitzt eine Kommune eigene Flächen, kann geprüft werden, ob sich diese für die Errichtung von Windenergieanlagen oder Photovoltaik-Freiflächenanlagen eignen. Auch wenn die Kommune keine eigenen Flächen für die Errichtung von erneuerbaren Energieanlagen besitzt, kann sie von auf dem Gemeindegebiet errichteten Anlagen profitieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet Kommunen seit Mitte 2021 die Möglichkeit, bei neu errichteten Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis zu 0,2 ct für jede erzeugte Kilowattstunde zu erhalten. Bei einer modernen Windenergieanlage können das – abhängig vom Winddargebot und den technischen Parametern der Anlage – pro Jahr ca. 20.000 bis 40.000 EUR sein. So generieren Kommunen zusätzliche Einnahmen und schützen die Umwelt!

Möchten Sie sich als Privatperson an erneuerbaren Energieanlagen vor Ort oder in der Region beteiligen, sollten Sie sich informieren, ob regional eine Bürgerenergiegenossenschaft oder ähnliches aktiv ist, an der Sie sich finanziell beteiligen können. Sie können den Klimaschutz auch ohne genossenschaftliches Engagement unterstützen, indem Sie Ihren privaten Stromtarif prüfen, und – wenn noch nicht geschehen – auf Ökostrom umsteigen.

Nutzung von Solarenergie zu Hause

Immer mehr Menschen überlegen aktuell, ihre Energie selbst zu erzeugen, um sich zumindest teilweise von den steigenden Energiepreisen unabhängig zu machen. Ob man dabei auf Solarthermie (Wärmeerzeugung) oder Photovoltaik (Stromerzeugung) oder sogar auf die Kombination beider Technologien setzt, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen ab. Selbsterzeugter Strom ist grundsätzlich flexibler und vielfältiger einsetzbar als erzeugte Wärme.

Zur Orientierung: Eine durchschnittliche vierköpfige Familie verbraucht im Jahr ca. 4.500 KWh Strom. Diese Menge kann eine Solaranlage mit einer Fläche von circa 26 m² und 5 KWp Leistung pro Jahr produzieren. Aufgrund tages- und jahreszeitlicher Schwankungen der Sonneneinstrahlung und tageszeitlich unterschiedlichen Stromverbrauchszeiten im Haushalt kommt oft nicht der gesamte selbst erzeugte Solarstrom dem Eigenverbrauch zugute. Je nach Lastprofil – das ist das persönliche Verbrauchsverhalten über eine bestimmte Zeit – lassen sich etwa 20 bis 30 % des selbst erzeugten Stroms direkt nutzen. Nicht selbst verbrauchter Solarstrom geht nicht verloren. Er wird von anderen Verbrauchern über die Einspeisung ins Stromnetz genutzt. Durch kleine Änderungen im Verbrauchsverhalten, zum Beispiel dem Einschalten der Spülmaschine und Waschmaschine tagsüber bei Sonnenschein oder dem Einsatz von Batteriespeichern, lässt sich der selbst genutzte Stromanteil weiter steigern.

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen wird seit über 20 Jahren erfolgreich bundesweit durch das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gefördert. Anfangs war die Photovoltaik noch eine sehr teure Nischentechnologie, mittlerweile sind die Kosten spürbar gesunken und die Effizienz der Module hat sich deutlich erhöht. Für Strommengen, die man selbst nicht verbraucht und ins Stromnetz einspeist, gibt es 20 Jahre lang eine garantierte Vergütung, deren Höhe von der Anlagengröße abhängt. Allerdings werden heute viele Dach-Photovoltaikanlagen (Dach-PV) mit dem Ziel errichtet, einen möglichst großen Anteil des erzeugten Stroms selbst zu nutzen. Das geschieht durch den Einbau von Speichern. Für den selbstgenutzten Strom erhält man keine Förderung aus dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG). In Zeiten stark steigender Strompreise lohnt sich die Eigenproduktion von Strom aber durchaus, weil weniger aus dem Netz bezogen werden muss. Für eine fachliche Beratung wenden Sie sich am besten an die Sächsische Energieagentur (SAENA). Sie ist Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz.

Vor der Installation einer Solaranlage muss klar sein, dass das Dach oder die Freifläche grundsätzlich dafür geeignet ist. Ob die Tragfähigkeit des Daches sowie der Dacheindeckung ausreichend ist, um eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) zu installieren, überprüft ein Tragwerksplaner anhand einer Vor-Ort-Prüfung sowie durch entsprechende Berechnungen. Einen ersten groben Überblick und eine Ertragspotenzialabschätzung für Ihre Region ermöglicht das Solarkataster der Sächsischen Energieagentur (SAENA). Hier wird auch in 10 Schritten erklärt, was bei der Planung und Beschaffung einer eigenen Solaranlage beachtet werden muss. Hintergrundinformationen zum Thema bietet die Broschüre »Leitfaden Photovoltaik – Strom erzeugen und optimal nutzen« der SAENA.

Erneuerbare Energien und Klimaschutz

Ja, denn ihre Energierücklaufzeit ist im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken nachweislich bedeutend kürzer. Die Energierücklaufzeit oder energetische Amortisationszeit gibt die Zeitspanne an, die ein Kraftwerk betrieben werden muss, um die in seine Produktion investierte Energie zu ersetzen. Die Energierücklaufzeit von Photovoltaikanlagen variiert je nach Technologie und Anlagenstandort. Eine aktuelle Analyse im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2021 hat die Amortisationszeit für Photovoltaik-Kraftwerke bei einem Anlagenbetrieb in Deutschland von 1,6 Jahren bis 2,1 Jahren ermittelt.

Bei Windenergieanlagen wird die Amortisationszeit ebenfalls von sehr vielen anlagen- und standortspezifischen Faktoren beeinflusst. Die Ergebnisse des UBA zeigen, dass bei allen Anlagenstandorten, die über ihren Lebenszyklus hinweg untersucht wurden, die eingesetzte Energie spätestens nach einem Jahr Laufzeit in Form des erzeugten Windstroms zurückgewonnen werden kann. Danach liefert jede Betriebsstunde „netto“ sauberen Windkraft-Strom – durchschnittlich mindestens 20 Jahre lang. Diese energetische Amortisation ist für konventionelle Energieerzeugungsanlagen unerreichbar, allein schon, weil sie zur Energieerzeugung stets viel mehr fossile Brennstoffe einsetzen müssen, um aus deren Weiterverarbeitung eine bestimmte Menge Nutzenergie gewinnen zu können.

Eine klares JA! Dies zeigen aktuelle Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA). Im Jahr 2020 hat der Einsatz erneuerbarer Energien Treibhausgasemissionen in Höhe von insgesamt 230 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent vermieden. CO₂-Äquivalente sind eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung der Klimawirkung der unterschiedlichen Treibhausgase. Den Hauptanteil der netto vermiedenen Emissionen im Stromsektor lieferte im Jahr 2020 die Nutzung der Windenergie an Land (79 Mio. t CO2-Äquivalent) sowie die Nutzung von Solarstrom (33 Mio. t CO2-Äquivalent) und die Biomasse (30 Mio. t CO2-Äquivalent).

Der weitere Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist sinnvoll und dringend erforderlich, wenn wir die gesetzten Klimaziele erreichen und unabhängiger von fossilen Energieimporten werden wollen. Die heute verfügbaren Speichertechnologien werden kontinuierlich weiterentwickelt, was maßgeblich für den Ausbau erneuerbarer Energien ist. Bereits heute funktionieren die Erzeugung und Einspeisung von Wind- und Solarenergie aber auch ohne ausreichende Speicher sehr gut.

Planung von Windkraftanlagen

Der Bundesgesetzgeber hat die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich gem. Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert. Das bedeutet, dass Windenergieanlagen prinzipiell bauplanungsrechtlich im Außenbereich zulässig sind, wenn ihnen nicht öffentliche Belange entgegenstehen und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Nach BauGB ist diese Privilegierung in der Regel dann eingeschränkt, wenn eine Ausweisung von Windenergieflächen durch Ziele in einem Regionalplan oder durch Darstellungen in einen Flächennutzungsplan erfolgt ist.

Sachsen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. In den Regionalplänen werden Windenergieflächen in Form von sog. Vorrang- und Eignungsgebieten (VREG) festgelegt (§ 2 Abs. 1 Landesplanungsgesetz). Das heißt, dass Windenergie in diesen Flächen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen haben, gleichzeitig aber außerhalb dieser Gebiete ausgeschlossen sind. Die Regionalplanung ist also abschließend.
Die Regionalplanung obliegt in Sachsen den Regionalen Planungsverbänden Leipzig-Westsachsen, Chemnitz, Oberes Elbtal / Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien. Information zur Regionalplanung im Freistaat Sachsen finden Sie auf der Seite des dafür fachlich zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR).

Für die Errichtung einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) notwendig. Das Verfahren wird von den zuständigen Immissionsschutzbehörden geführt. Das sind in Sachsen in der Regel die Landratsämter beziehungsweise die kreisfreien Städte. Eine Genehmigung ist durch die zuständige Behörde zu erteilen, wenn die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z.B. aus dem Bauplanungsrecht, dem Naturschutzrecht oder dem Luftverkehrsrecht, entgegenstehen. Es besteht für die zuständige Behörde keine Möglichkeit nach eigenem Ermessen die Genehmigung zu verwehren.

Diese Behörde fungiert als zentrale Stelle. Bei ihr wird das Verfahren geführt und durch sie werden weitere Behörden zur Prüfung weiterer Belange eingebunden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens kann ein Termin zur Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass diese für den zu prüfenden Genehmigungsantrag von Bedeutung sein können. Der Erörterungstermin bietet die Möglichkeit, das Vorhaben, die eingebrachten Stellungnahmen sowie die Einwendungen mit Antragstellern, Fachbehörden, Sachverständigen und den Einwendern zu erörtern.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens holt die zuständige Genehmigungsbehörde Stellungnahmen zu geplanten Projekten ein, unter anderem bei der Kommune, auf deren Gebiet die Windenergieanlage errichtet werden soll. Anwohnerinnen und Anwohner haben die Möglichkeit, sich im Genehmigungsverfahren durch proaktives Handeln zu beteiligen, als auch Einwände nach Bekanntmachung zu erheben.

Im Juli haben Bundestag und Bundesrat das »Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG)« beschlossen. Es tritt Anfang 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) neu eingeführt und u.a. das Baugesetzbuch geändert: Bis spätestens 31. Dezember 2032 müssen auf Bundesebene 2 Prozent Fläche für Windenergie an Land zur Verfügung bereitgestellt werden. Ein Verteilungsschlüssel, der die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windkraftanlagen in den einzelnen Ländern berücksichtigt, legt für jedes Bundesland konkrete Quoten fest. Die Staffelung reicht von 0,5% für Stadtstaaten bis zu 2,2% für einige Flächenländer. Sachsen muss 2027 eine Fläche in Höhe von 1,3% und 2032 in Höhe von 2,0% bereitstellen. Für den Fall, dass die Flächenziele nach dem WindBG verfehlt werden, sollen Windenergieanlagen in dem betroffenen Land bzw. der betroffenen Region im gesamten Außenbereich privilegiert zulässig sein. Die Länder können ihre Ziele entweder selbst erfüllen oder auf nachfolgende Planungsebenen herunterbrechen. Wie die Ausgestaltung in Sachsen erfolgt wird zur Zeit noch diskutiert.

Energieversorgungssicherheit

Diese und weitere Fragestellungen bewegen derzeit viele Menschen, nicht nur hier in Sachsen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein Krisenteam eingerichtet. Dieses Krisenteam beobachtet und bewertet täglich und kontinuierlich die Versorgungslage, um über weitere Maßnahmen entscheiden zu können. In diese Strukturen sind die Länder – in Sachsen das zuständige Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) – eingebunden und ein kontinuierlicher Informationsaustausch ist gewährleistet. Innerhalb des Freistaats steht das SMEKUL mit allen relevanten staatlichen Institutionen und Akteuren der Energiewirtschaft im Austausch. Zu den aufgeführten Fragestellungen gibt es aktuelle und umfassende Informationen der Bundesnetzagentur unter Bundesnetzagentur - Versorgungssicherheit.

Bürgerinnen und Bürger, Selbstständige und Unternehmen werden durch die Bundesregierung durch verschiedene Angebote von den steigenden Energiepreisen entlastet. Mehr dazu finden Sie unter Bundesfinanzministerium - Entlastungen

Jeder kann selbst aktiv werden und Maßnahmen ergreifen, die den individuellen Stromverbrauch senken. Was man kurzfristig tun kann, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beispielhaft zusammengestellt. Mehr dazu auf www.energiewechsel.de. Empfehlungen der Sächsischen Energieagentur SAENA zum Thema Energiekosten finden Sie hier. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hat individuelle Beratungsangebote für private Haushalte und Unternehmen.

Aktuelle Studien zeigen, dass perspektivisch eine Energieversorgung mit 100 % erneuerbaren Energien in Deutschland möglich ist, wenn die bestehenden Rahmenbedingungen weiterhin kontinuierlich angepasst und das Energieversorgungs- und Energieerzeugungssystem zielgerichtet umgebaut werden. Dazu gehört insbesondere der koordinierte dezentrale Ausbau von erneuerbaren Energien und eine intelligente Vernetzung von Erzeugungsanlagen, Stromnetzen und verschiedenen Speicherlösungen sowie der Betrieb von Gaskraftwerken, in denen bei Bedarf durch die Verstromung grüner Gase (z.B. Biogas) Wärme und Strom bereitgestellt werden können. Auch die verstärkte Einbindung Deutschlands in das europäische Stromnetz wird zur Erhöhung der Versorgungssicherheit beitragen.

Zusätzlich wird eine Anpassung des Energiemarktdesigns einen Beitrag dazu leisten, dezentrale Flexibilitätspotenziale besser zu erschließen. So bieten unter anderem die stark zunehmenden Elektromobilitätsangebote, der Einsatz von Wärmepumpen und von Elektrolyseuren zur Produktion von klimaneutralem Wasserstoff Möglichkeiten, überschüssige Energie aufzunehmen und bei Bedarf wieder ins Stromnetz zurückzugeben.

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