Hauptinhalt

Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen

Daten und Fakten

Foto von vier Windrädern am BMW-Werk Leipzig. Hinter den Windrädern sieht man Industrie-Gebäude und einen bewölkten Himmel. © Jan Oelker

Für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen erfolgt in Sachsen ein regelmäßiges Monitoring quartalsweise für alle Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Dies betrifft Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.

Im Jahr 2023 wurden in Sachsen 29 Windenergieanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 165 Megawatt und im Jahr 2022 20 Anlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt 101 Megawatt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021, mit 9 beziehungsweis 11 genehmigten Anlagen, hat die Zahl der Genehmigungen damit weiterhin über die Jahre zugenommen.

Ende 2023 befanden sich 130 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 792 Megawatt in einem Genehmigungsverfahren. Davon waren bei 15 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 84 Megawatt die Antragsunterlagen vollständig; bei 115 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 708 Megawatt war noch keine Vollständigkeitserklärung erfolgt.

Einen Überblick über die im Jahr 2023 abgeschlossenen und die zum Stichtag 31. Dezember laufenden Genehmigungsverfahren finden Sie hier: Stand der Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen (*.pdf, 49,42 KB)

Die Flexibilisierungsklausel nach § 20 Abs. 3 SächsLPlG kam bisher bei acht Windenergievorhaben mit insgesamt 26 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 154 Megawatt zur Anwendung. Bisher kam es noch bei keinem dieser Vorhaben zu einer Erteilung einer Genehmigung (Stichtag 31. Dezember 2023).

Die Bearbeitungszeit von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen betrug im Mittel 17,6 Monate (ab Antragseingang) für die im aktuellen Jahr in Sachsen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren. Die bundesweite Auswertung aller förmlichen Genehmigungsverfahren (mit UVP-Pflicht) seit 2018 ergab eine mittlere Verfahrensdauer ab Antragstellung von 23,7 Monaten für die Bundesländer, in denen – wie in Sachsen – die Verfahren auf Kreisebene bearbeitet werden, und von 28,7 Monaten für die Länder, die die Verfahren auf Landesebene führen (Auswertungsstand Februar 2024, siehe: Dauer förmlicher Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht für Windenergieanlagen an Land, Informationen der Fachagentur Windenergie an Land).

Weitere Informationen

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 46 Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Dr. Johannes Baumgart

Telefon: +49 351 564-24605

E-Mail: Johannes.Baumgart@smekul.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang