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Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen

Daten und Fakten

Foto von vier Windrädern am BMW-Werk Leipzig. Hinter den Windrädern sieht man Industrie-Gebäude und einen bewölkten Himmel. © Jan Oelker

(Stand 30. Juni 2024)

Für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen erfolgt in Sachsen ein regelmäßiges Monitoring quartalsweise für alle Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Dies betrifft Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.

Bisher 16 neue Windenergieanlagen im Jahr 2024 genehmigt, erstmals auch auf Basis der Flexiklausel

Der aktuelle Berichtszeitraum umfasst das erste Halbjahr 2024. in diesem Zeitraum wurden im Freistaat Sachsen 16 Windenergieanlagen mit insgesamt rund 83 MW Leistung nach dem BImSchG genehmigt.

Ein erstes Vorhaben auf Flächen der Stadt Leipzig, Gemarkung Rehbach mit drei Windenergieanlagen und insgesamt 12,6 Megawatt Nennleistung wurde durch die Flexiklausel möglich und am 3. April 2024 genehmigt.

Weiterhin hohe Dynamik bei den Genehmigungsverfahren

Zum Stichtag 30. Juni 2024 befanden sich außerdem 41 Vorhaben mit 882 Anlagen und einer Nennleistung von insgesamt 804 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Davon waren bei 24 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 147 Megawatt die Antragsunterlagen vollständig; bei 115 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 735 Megawatt war noch keine Vollständigkeitserklärung erfolgt.

Die Flexiklausel entfaltet Wirkung

Mit Stand 30. Juni 2024 kommt die Flexiklausel nach § 20 SächsLPlG bei sieben Vorhaben zur Anwendung. In einem weiteren Vorhaben könnte sie möglicherweise zur Anwendung kommen. Insgesamt handelt es sich dabei um 28 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Nennleistung von rund 169 Megawatt, was rund 19 % der Gesamtleistung aller im Verfahren befindlicher Anlagen entspricht.

Genehmigungsdauer weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt

Die mittlere Dauer der im Berichtszeitraum abgeschlossenen 8 Genehmigungsverfahren betrug 22,2 Monate für den Zeitraum zwischen Einreichung der Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde und dem Datum der Genehmigungserteilung sowie 12,8 Monate für den Zeitraum zwischen Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch die Genehmigungsbehörde und dem Datum der Genehmigungserteilung.

Die Mittelwerte der Verfahrenslaufzeiten vom ersten Halbjahr 2024 sind länger als die mittleren im Jahr 2023, welche 17,6 Monate ab Einreichung beziehungsweise 9,9 Monate ab Vollständigkeit betrugen. Grund hierfür ist ein einzelnes langwieriges Verfahren welches im ersten Quartal 2024 auf Grund von bauplanungsrechtlichen Veränderungssperren erst nach rund fünf Jahren abgeschlossen wurde. Die anderen 7 Genehmigungsverfahren benötigten im Mittel 16,6 Monate ab Einreichung und 6,2 Monate ab Vollständigkeit.

Die bundesweite Auswertung aller förmlichen Genehmigungsverfahren (mit UVP-Pflicht) seit 2018 ergab eine mittlere Verfahrensdauer ab Antragstellung von 25,3 Monaten für alle Bundesländer (Auswertungsstand Mai 2024, siehe: Dauer förmlicher Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht für Windenergieanlagen an Land, Informationen der Fachagentur Windenergie an Land).

Rückblick auf die vergangenen Jahre

Im Jahr 2023 wurden in Sachsen 29 Windenergieanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 165 Megawatt und im Jahr 2022 20 Anlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt 101 Megawatt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Damit ist eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021, mit 39 Megawatt beziehungsweise 54 Megawatt elektrischer Nennleistung, festzustellen.

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 61 Grundsatzfragen, Energie- und Klimapolitik

Jan Schubert

Telefon: +49 351 564-26102

E-Mail: Jan.Schubert@smekul.sachsen.de

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 46 Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Dr. Johannes Baumgart

Telefon: +49 351 564-24605

E-Mail: Johannes.Baumgart@smekul.sachsen.de

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