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Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen

Daten und Fakten

Foto von vier Windrädern am BMW-Werk Leipzig. Hinter den Windrädern sieht man Industrie-Gebäude und einen bewölkten Himmel. © Jan Oelker

Für Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen erfolgt in Sachsen ein regelmäßiges Monitoring quartalsweise für alle Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Dies betrifft Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern.

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 wurden in Sachsen 24 Windenergieanlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt rund 140 Megawatt und im Jahr 2022 20 Anlagen mit einer installierten elektrischen Nennleistung von insgesamt 101 Megawatt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 hat sich die Zahl der Genehmigungen damit in etwa verdoppelt.

Zum 30. September 2023 befanden sich 85 Anlagen und einer Nennleistung von insgesamt 481 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Davon waren bei 21 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 112 Megawatt die Antragsunterlagen vollständig; bei 64 Anlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 369 Megawatt war noch keine Vollständigkeitserklärung erfolgt.

Die Flexibilisierungsklausel nach § 20 Abs. 3 SächsLPlG kam bisher bei sieben Windenergievorhaben mit insgesamt 24 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 141 Megawatt zur Anwendung. Bisher kam es noch bei keinem Vorhaben zu einer Erteilung einer Genehmigung (Stand Oktober 2023).

Die Bearbeitungszeit von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen betrug im Mittel 17,6 Monate (ab Antragseingang) für die im aktuellen Jahr in Sachsen erfolgreich abgeschlossenen Verfahren. Die bundesweite Auswertung aller förmlichen Genehmigungsverfahren (mit UVP-Pflicht) seit 2018 ergab eine mittlere Verfahrensdauer ab Antragstellung von 23,5 Monaten für die Bundesländer, in denen – wie in Sachsen – die Verfahren auf Kreisebene bearbeitet werden, und von 27,8 Monaten für die Länder, die die Verfahren auf Landesebene führen (Stand November 2023, siehe: Dauer förmlicher Genehmigungsverfahren mit UVP-Pflicht für Windenergieanlagen an Land, Informationen der Fachagentur Windenergie).

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 46 Immissionsschutz, Störfallvorsorge

Dr. Johannes Baumgart

Telefon: +49 351 564-24605

E-Mail: Johannes.Baumgart@smekul.sachsen.de

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