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Wärmenetzausbau, Dekarbonisierung anzeigen

Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan anzeigen

Die Betreiber eines Wärmnetzes sind durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Wärmenetzausbau- und
-dekarbonisierungsfahrpläne zu erstellen und anzuzeigen (gemäß § 32 WPG). 
In Sachsen sind diese Pläne dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) anzuzeigen, gemäß § 8 Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) in Verbindung mit dem § 32 Abs. 1 WPG sowie § 33 Abs. 5 WPG.

Einen Antrag auf Fristverlängerung (gemäß § 29 Abs. 2 WPG) bei verspäteter Zielerreichung des Anteils aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus, können Sie per E-Mail an waermeplanung@smwa.sachsen.de einreichen. Dem Antrag müssen ein Nachweis der unbilligen Härte sowie die im § 29 Abs. 2 WPG aufgeführten Unterlagen beiliegen.

Bei Umsetzung einer komplexen Maßnahme (gemäß § 29 Abs. 3 WPG) zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele zeigen Sie dies bitte unter Darlegung der Begründung ebenfalls bis zum 31. Dezember 2026 per E-Mail:  waermeplanung@smwa.sachsen.de an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Antworten unter: Häufig gestellte Fragen -> Wärmenetze (Bestandsnetze), Dekarbonisierung und Förderung

Sollten Fragen auftauchen oder es technische Probleme geben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern.

 

Ihr Ansprechpartner zur Kommunalen Wärmeplanung

Projektgruppe Energieeffizienz / Wärmeplanung

Telefon: 0351 564-85099

E-Mail: waermeplanung@smwa.sachsen.de

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