Wärmenetzausbau, Dekarbonisierung anzeigen
Die Betreiber eines Wärmnetzes sind durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Wärmenetzausbau- und
-dekarbonisierungsfahrpläne zu erstellen und anzuzeigen (gemäß § 32 WPG). In Sachsen sind diese Pläne dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) anzuzeigen, gemäß § 8 Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) in Verbindung mit dem § 32 Abs. 1 WPG sowie § 33 Abs. 5 WPG.
Einen Antrag auf Fristverlängerung (gemäß § 29 Abs. 2 WPG) bei verspäteter Zielerreichung des Anteils aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus, können Sie per E-Mail an waermeplanung@smwa.sachsen.de einreichen. Dem Antrag müssen ein Nachweis der unbilligen Härte sowie die im § 29 Abs. 2 WPG aufgeführten Unterlagen beiliegen.
Sollten dabei Fragen auftauchen oder es technische Probleme geben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir unterstützen Sie gern.
E-Mail: waermeplanung@smwa.sachsen.de