Gesetze und Verordnungen
Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)
Sachsens Kabinett hat am 31. August 2021 die Sächsische Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) verabschiedet. Damit können Bieter bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zur EEG-Förderung nun auch Gebote für sächsische Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgeben, die mit einer Leistung größer als 750 Kilowatt bis 20 Megawatt auf Acker- oder Grünland in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten errichtet werden sollen.
Genehmigungsverfahren gemäß § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Merkblatt
Sie möchten den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes aufnehmen? Dann brauchen Sie dazu eine Genehmigung von der Energieaufsicht beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Welche Antragsunterlagen dafür einzureichen sind, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Vollzug der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgVO)
Der Bund-Länder-Ausschuss hat am 4. Dezember 2012 beschlossen, dass beim Vollzug der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) in der Fassung vom 18.05.2011 die Anlagen 1 bis 18 anzuwenden sind.
Erneuerbare Energien und Denkmalschutz
Die Nutzung von Erneuerbarer Energie soll am Denkmal im rechtlich und fachlich eröffneten Rahmen möglich gemacht werden. Informationen zur Genehmigung von Solaranlagen und Wärmepumpen in und an Denkmalen finden Sie auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung.
Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner für PVFVO
SMEKUL
Referat 63 Erneuerbare Energien, Energiewirtschaft
Kathleen Heilfort
Telefon: +49 351 564-26302
Ansprechpartner für EnWG und GasHDrLtgVO
SMEKUL
Referat 63 Erneuerbare Energien, Energiewirtschaft
Hartmut Gorski
Telefon: +49 351 564-26310
E-Mail: Hartmut.Gorski@smekul.sachsen.de