Zahlung melden (Gemeinden)
Nach § 7 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes (EEErtrBetG) informiert eine Gemeinde, die eine Zahlung erhält, das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz jährlich zum 30. September über die tatsächliche Höhe der in 2025 erhaltenen Zahlungen und die Mittelverwendung für das Vorjahr. Sollten dabei Fragen auftauchen oder es technische Probleme geben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie gern.