Individualvereinbarung melden (Betreiber)
Nach § 5 Abs. 7 Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) legt der Anlagenbetreiber dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz die Individualvereinbarung innerhalb eines Monats nach ihrem Abschluss vor. Sollten dabei Fragen auftauchen oder es technische Probleme geben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie gern.