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Das Ertragsbeteiligungsgesetz

Auf dieser Seite finden Sie den Gesetzestext zum Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) und die dem Gesetz zu Grunde liegende Begründung.

Das Gesetz ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten und wurde am 10. September 2025 geändert. Die Änderung ist am 25. September 2025 in Kraft getreten.

Den aktuell gültigen Gesetzestext finden Sie hier: REVOSax Landesrecht Sachsen - Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG

Die Begründung zum Gesetz in der Fassung vom 29. Juni 2024

Da im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen am ersten Gesetzesentwurf vorgenommen wurden, finden Sie die Begründung aufgeteilt in den folgenden beiden Landtags-Drucksachen:

Die Begründung zur Änderung des EEErtrBetG in der Fassung vom 25. September 2025

Da im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen am ersten Änderungsantrag zum EEErtrBetG vorgenommen wurden, finden Sie die Begründung aufgeteilt in den folgenden beiden Landtags-Drucksachen:

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