Das Ertragsbeteiligungsgesetz
Auf dieser Seite finden Sie den Gesetzestext zum Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG) und die dem Gesetz zu Grunde liegende Begründung.
Das Gesetz ist am 29. Juni 2024 in Kraft getreten und wurde am 10. September 2025 geändert. Die Änderung ist am 25. September 2025 in Kraft getreten.
Den aktuell gültigen Gesetzestext finden Sie hier: REVOSax Landesrecht Sachsen – Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG
Die Begründung zum Gesetz in der Fassung vom 29. Juni 2024
Da im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen am ersten Gesetzesentwurf vorgenommen wurden, finden Sie die Begründung aufgeteilt in den folgenden beiden Landtags-Drucksachen:
Begründung des Änderungsantrages zum Gesetz vom 4. Juni 2024 – ab Seite 16
BeschlEmpf und Bericht EKULA 04.06.2024 Drs 7/16579 (sachsen.de)
Begründung des ursprünglichen Gesetzentwurfes vom 29. Februar 2024 – ab Seite 15 (Achtung: der Gesetzesentwurf besteht aus drei Artikeln, Artikel 2 nicht relevant für das Gesetz)
GesEntw CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD 29.02.2024 Drs 7/15920 (sachsen.de)
Die Begründung zur Änderung des EEErtrBetG in der Fassung vom 25. September 2025
Da im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen am ersten Änderungsantrag zum EEErtrBetG vorgenommen wurden, finden Sie die Begründung aufgeteilt in den folgenden beiden Landtags-Drucksachen:
Begründung des finalen Änderungsantrages – ab Seite 10 des Dokumentes (Artikel 2)
Beschlussempfehlung und Bericht ILA vom 05.09.2025 Drs.8/4013
Begründung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs zur Änderung des EEErtrBetG – ab Seite 14 des Dokumentes (Artikel 2)
GesEntwurf CDU, SPD vom 07.05.2025 Drs. 8/2644