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Marktüberwachung nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Marktüberwachung

© iStock/George Tsartsianidis

Die Energieverbrauchskennzeichnung, auch »Energielabel« oder »Energieetikett« genannt, hilft Verbrauchern im Zuge ihrer Kaufentscheidung dabei, energieeffiziente von weniger effizienten Produkten zu unterscheiden. Nach Vorgaben der Europäischen Union (EU) müssen bei neu in den Verkehr gebrachten Produkten Angaben zum Energieverbrauch oder anderen relevanten Ressourcen sowie Kohlenstoffdioxid-Emissionen direkt am Gerät und auch bei Werbung oder sonstigen Werbeinformationen ausgewiesen sein. Grundlage hierfür ist das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz (EnVKG). 

Dies betrifft die Produktgruppen:

  • Lampen und Leuchten
  • Heizgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Klimaanlagen und Ventilatoren
  • elektronische Displays (z. B. Fernsehgeräte)
  • Smartphones
  • Personenkraftwagen
  • Reifen

Die Fachaufsicht der Marktüberwachung für Produkte, die dem EnVKG unterliegen, hat im Freistaat Sachsen das SMWA. Für den Vollzug sind die Landkreise sowie die kreisfreien Städte zuständig.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den zuständigen Vollzugsbehörden und die jeweiligen Ansprechpersonen in den einzelnen Landkreisen sowie kreisfreien Städten.

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