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Marktüberwachung nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

Marktüberwachung

© iStock/George Tsartsianidis

Die Energieverbrauchskennzeichnung, auch »Energielabel« oder »Energieetikett« genannt, hilft Verbrauchern im Zuge ihrer Kaufentscheidung dabei, energieeffiziente von weniger effizienten Produkten zu unterscheiden. Nach Vorgaben der Europäischen Union (EU) müssen bei neu in den Verkehr gebrachten Produkten Angaben zum Energieverbrauch oder anderen relevanten Ressourcen sowie Kohlenstoffdioxid-Emissionen direkt am Gerät und auch bei Werbung oder sonstigen Werbeinformationen ausgewiesen sein. Grundlage hierfür ist das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz (EnVKG). 

Dies betrifft die Produktgruppen:

  • Lampen und Leuchten
  • Heizgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Klimaanlagen und Ventilatoren
  • elektronische Displays (z. B. Fernsehgeräte)
  • Küchengeräte
  • Reifen

2021 wurde das Energieverbrauchs-Kennzeichnungssystem für einige Produktgruppen reformiert. Anstatt der bisherigen etablierten Klassifizierung der Stufen A+++ bis D dürfen nun nur noch die Klassifizierung von A bis G verwendet werden. 

Betroffen sind die Produktgruppen:

  • Leuchten
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • elektronische Displays (z. B. Fernsehgeräte)

Weitere Produktgruppen werden folgen.

Die Fachaufsicht der Marktüberwachung für Produkte, die dem EnVKG unterliegen, hat im Freistaat Sachsen das SMEKUL. Für den Vollzug sind die Landkreise sowie die kreisfreien Städte zuständig.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den zuständigen Vollzugsbehörden und den jeweiligen Ansprechpartner in den einzelnen Landkreisen sowie kreisfreien Städten.

Ansprechpartner

SMEKUL

Referat 65 Klimaschutz, Klimaanpassung

E-Mail: marktueberwachung.envkg@smekul.sachsen.de

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